{"id":1796,"date":"2021-10-04T10:41:51","date_gmt":"2021-10-04T08:41:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.telartec.de\/?page_id=1796"},"modified":"2021-11-23T18:08:58","modified_gmt":"2021-11-23T17:08:58","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.telartec.de\/?page_id=1796","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1796\" class=\"elementor elementor-1796\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-0777438 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"0777438\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-46e71de\" data-id=\"46e71de\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7ce1ef8 elementor-widget elementor-widget-eael-adv-tabs\" data-id=\"7ce1ef8\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"eael-adv-tabs.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t        <div data-scroll-on-click=\"no\" data-scroll-speed=\"300\" id=\"eael-advance-tabs-7ce1ef8\" class=\"eael-advance-tabs eael-tabs-horizontal eael-tab-auto-active \" data-tabid=\"7ce1ef8\">\n            <div class=\"eael-tabs-nav \">\n                <ul class=\"\" role=\"tablist\">\n                                            <li id=\"allgemeine-lieferbedingungen-alb\" class=\"active-default eael-tab-item-trigger eael-tab-nav-item\" aria-selected=\"true\" data-tab=\"1\" role=\"tab\" tabindex=\"0\" aria-controls=\"allgemeine-lieferbedingungen-alb-tab\" aria-expanded=\"false\">\n                            \n                            \n                            \n                                                            <span class=\"eael-tab-title title-after-icon\" >Allgemeine Lieferbedingungen (ALB)<\/span>                                                    <\/li>\n                                            <li id=\"allgemeine-einkaufsbedingungen-aeb\" class=\" eael-tab-item-trigger eael-tab-nav-item\" aria-selected=\"false\" data-tab=\"2\" role=\"tab\" tabindex=\"-1\" aria-controls=\"allgemeine-einkaufsbedingungen-aeb-tab\" aria-expanded=\"false\">\n                            \n                            \n                            \n                                                            <span class=\"eael-tab-title title-after-icon\" >Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)<\/span>                                                    <\/li>\n                    \n                                  <\/ul>\n            <\/div>\n            \n            <div class=\"eael-tabs-content\">\n\t\t        \n                    <div id=\"allgemeine-lieferbedingungen-alb-tab\" class=\"clearfix eael-tab-content-item active-default\" data-title-link=\"allgemeine-lieferbedingungen-alb-tab\">\n\t\t\t\t        <h1 style=\"text-align: center\"><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>Allgemeine Lieferbedingungen (ALB)<\/strong><\/span><\/h1><h4 style=\"text-align: center\"><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>TelarTec GmbH<\/strong><\/span><\/h4><p style=\"text-align: center\"><span style=\"color: #ed6a21\">(Fassung vom 01. August 2021)<\/span><\/p><p style=\"text-align: center\"><a href=\"https:\/\/www.telartec.de\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/Allgemeine_Lieferbedingungen_TelarTec.pdf\">Download als PDF Version<\/a><\/p><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>1. Allgemeines<\/strong><\/span><\/h3><p>Diese ALBs liegen allen Lieferungen durch TelarTec (\u201eLieferant\u201c) zu Grunde. Abweichende und erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt. Diese ALBs gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Besteller.<\/p><h3>\u00a0<\/h3><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>2. Schriftformerfordernis<\/strong><\/span><\/h3><p>Nur schriftlich (einschlie\u00dflich E-Mail) erteilte Bestellungen, Abschl\u00fcsse und Lieferabrufe sind verbindlich. Gleiches gilt f\u00fcr \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrages. F\u00fcr die G\u00fcltigkeit ggf. zu vereinbarender, abweichender Lieferbedingungen ist die Schriftform zwingend erforderlich. Jegliche m\u00fcndliche Absprachen haben keinerlei G\u00fcltigkeit.<\/p><h3>\u00a0<\/h3><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>3. Angebot, Vertragsabschluss<\/strong><\/span><\/h3><p>Angebote, soweit nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet, sind freibleibend. Verbindliche Angebote m\u00fcssen durch den Besteller innerhalb von vierzehn Tagen angenommen werden, andernfalls verlieren sie ihre Verbindlichkeit. M\u00fcndliche oder schriftliche Bestellungen gelten als angenommen mit Erteilung der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung durch den Lieferanten oder Auslieferung der bestellten Ware.<\/p><h3>\u00a0<\/h3><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>4. Liefer- und Leistungsumfang<\/strong><\/span><\/h3><p>F\u00fcr den Umfang der Lieferungen und Leistungen ist ausschlie\u00dflich die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung ma\u00dfgeblich. Wurde keine separate Auftragsbest\u00e4tigung erteilt, so ist das Angebot ma\u00dfgeblich. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig. Weicht die Auftragsbest\u00e4tigung vom Angebot ab, ist die Bestellung erst mit schriftlicher Best\u00e4tigung durch den Lieferanten oder Lieferung der Ware ma\u00dfgeblich.<\/p><h3>\u00a0<\/h3><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>5. Preise und Zahlungen<\/strong><\/span><\/h3><p>Jegliche Preisangaben au\u00dferhalb von verbindlichen Angeboten sind freibleibend. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, verstehen sich Preise grunds\u00e4tzlich netto EXW gem\u00e4\u00df Incoterms 2020. Sollten sich von der Auftragsbest\u00e4tigung bis zum Liefertermin, auch \u00fcber den zugesagten Liefertermin hinaus, Material- und Lohnkosten um mehr als 3% erh\u00f6hen, so ist der Lieferant berechtigt, neue Preise zu verlangen und diese Steigerungen einzukalkulieren. Angebotene Preise gelten nur f\u00fcr den jeweiligen Einzelauftrag. Die Vereinbarung eines Festpreises bedarf einer ausdr\u00fccklichen schriftlichen separaten Vereinbarung. Kosten f\u00fcr Verpackung, Versand, Einfuhrz\u00f6lle sowie vom Besteller ausdr\u00fccklich gew\u00fcnschte Versicherungen sind vom Besteller zu bezahlen. Jede erbrachte Leistung, die nicht in der Auftragsbest\u00e4tigung enthalten ist, wird zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt. Gestellte Rechnungen sind vom Besteller unmittelbar ohne Abz\u00fcge zur Zahlung f\u00e4llig. Zahlungen haben ausschlie\u00dflich bargeldlos per \u00dcberweisung auf das Bankkonto des Lieferanten zu erfolgen.<\/p><p>Der Besteller kann nur Zahlungen aufgrund von Gegenanspr\u00fcchen zur\u00fcckhalten oder mit Gegenforderungen aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Ist nichts Anderes vereinbart, ist nach Rechnungsstellung der Rechnungsbetrag sofort auf das angegebene Bankkonto des Lieferanten ohne Abzug zzgl. evtl. erforderliche USt. zur Zahlung f\u00e4llig. Bei Betr\u00e4gen gr\u00f6\u00dfer als \u20ac10.000 ist mit Auftragsbest\u00e4tigung 25% der Gesamtauftragssumme ohne Abzug zzgl. evtl. USt. sofort zur Zahlung f\u00e4llig, die restlichen 75% ohne Abzug sofort nach Lieferung.<\/p><h3>\u00a0<\/h3><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>6. Fristen f\u00fcr Lieferungen und Leistungen, H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/span><\/h3><p>Die Vereinbarung von Fristen und Terminen f\u00fcr Lieferungen und Leistungen setzt die Zustimmung des Lieferanten durch eine separate schriftliche Vereinbarung voraus. Die Einhaltung von Fristen und Terminen f\u00fcr Lieferungen und Leistungen setzt die rechtzeitige Erbringung s\u00e4mtlicher vom Besteller zu erbringenden Leistungen voraus, insbesondere zu liefernde Unterlagen in geeigneter Form, erforderliche Pl\u00e4ne, Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erf\u00fcllt, ist der Lieferant nicht mehr an dem vereinbarten Liefertermin gebunden und kann durch den Lieferanten angemessen verl\u00e4ngert werden.<\/p><p>Kann der Lieferant vereinbarte Liefertermine aufgrund von H\u00f6herer Gewalt oder Anderer St\u00f6rungen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten, so ist dieser nicht mehr an diesem Liefertermin gebunden und kann diesen wahlweise angemessen verl\u00e4ngern oder schadlos und haftungsfrei unverz\u00fcglich vom Vertrag zur\u00fccktreten. H\u00f6here Gewalt liegt vor bei bspw. Naturkatastrophen (Starkregen, \u00dcberschwemmung, Erdbeben, starke Winde, Vulkanausbr\u00fcche, Feuer, Blitz, etc.), Krieg, Krisen, Terroranschl\u00e4ge, Unruhen, Arbeitskampfma\u00dfnahmen, Gesundheitsrisiken wie Epidemien oder Pandemien (z.B. Covid-19) oder nukleare Unf\u00e4lle und Strahlung. Andere St\u00f6rungen liegen bspw. bei Demonstrationen, Besch\u00e4digung der Produktionsst\u00e4tte oder Teilen davon, \u00a0Rohstoffmangel, gest\u00f6rte Logistikketten, keine, falsche oder versp\u00e4tete Lieferung von Vorlieferanten, Unm\u00f6glichkeit der Beschaffung geeigneter Mitarbeiter, Maschinen, Rohstoffe, Materialien oder Transporteinrichtungen, Energie oder Brennstoffe, Blackouts der Strom-, Energie- und Wasserversorgung, sowie hoheitliche Ma\u00dfnahmen wie bspw. Import-\/Exportbeschr\u00e4nkungen, Transportverbote oder \u00e4hnliche Beschr\u00e4nkungen und sonstige unverschuldete Betriebsst\u00f6rungen. Das Gleiche gilt f\u00fcr H\u00f6here Gewalt und Andere St\u00f6rungen bei Vorlieferanten.<\/p><h3>\u00a0<\/h3><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>7. Aufstellung und Montage<\/strong><\/span><\/h3><p>Soweit Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme vereinbart wurde, hat der Besteller Folgendes auf eigene Kosten zu \u00fcbernehmen und rechtzeitig bereitzustellen: alle Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten einschlie\u00dflich der dazu ben\u00f6tigten Fach- und Hilfskr\u00e4fte, Baustoffe, vorher zu erstellende Apparaturen, Gegenst\u00e4nde, an der der Liefergegenstand zu befestigen ist und Werkzeuge; die zur Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme erforderlichen Bedarfsgegenst\u00e4nde und Stoffe wie Ger\u00fcste, Hebelwerkzeuge, Schmiermittel, Brennstoffe etc.; Energie und eine ausreichend schnelle Internetverbindung an der Verwendungsstelle; bei der Montagestelle f\u00fcr die Aufbewahrung der Liefergegenst\u00e4nde und vorgenannten\u00a0 Apparaturen, Materialien, Werkzeuge etc. gen\u00fcgend gro\u00dfe, geeignete, sichere, trockene und verschlie\u00dfbare R\u00e4ume und f\u00fcr die Mitarbeiter des Lieferanten angemessene Arbeits- und Aufenthaltsr\u00e4ume einschlie\u00dflich angemessener sanit\u00e4rer Anlagen; im \u00dcbrigen hat der Besteller zum Schutz des Besitzes und der Mitarbeiter des Lieferanten auf der Montagestelle diejenigen Ma\u00dfnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes und der eigenen Mitarbeiter ergreifen w\u00fcrde, mindestens jedoch angemessene Ma\u00dfnahmen; Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umst\u00e4nde bei der Montagestelle erforderlich sind.<\/p><p>Vor Beginn der Arbeiten hat der Besteller die n\u00f6tigen Angaben \u00fcber die Lage (ggf. verdeckt) gef\u00fchrter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder \u00e4hnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verf\u00fcgung zu stellen. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen sich die f\u00fcr die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenst\u00e4nde an der Aufstellungs-, Montage- oder Inbetriebnahmestelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaus soweit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme nach Ankunft des Montagepersonals vereinbarungsgem\u00e4\u00df begonnen und ohne Unterbrechung beendet werden kann. Anfahrtswege sowie der Aufstellungs-, Montage- oder Inbetriebnahmeplatz m\u00fcssen geebnet, ger\u00e4umt und frei zug\u00e4nglich sein.<\/p><p>Verz\u00f6gert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht vom Lieferanten zu vertretende Umst\u00e4nde, so hat der Besteller in angemessenem Umfang die damit im Zusammenhang stehenden Kosten f\u00fcr Wartezeit, etwaige weitere erforderliche Reisen des Montagepersonals etc. zu tragen. F\u00fcr Sch\u00e4den, bspw. in Folge dessen durch Nichteinhaltung von Terminen, hat der Besteller aufzukommen.<\/p><p>Der Lieferant ist nach Fertigstellung der vertragsgem\u00e4\u00df erstellten Leistung berechtigt, die Abnahme zu verlangen, die unmittelbar durch den Besteller zu erfolgen hat, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Eine erfolgte Abnahme ist durch den Besteller schriftlich zu best\u00e4tigen. Die Wirkung der Abnahme wird durch die schriftliche Best\u00e4tigung nicht ber\u00fchrt. Die Abnahme gilt in jedem Fall als erfolgt, wenn der Besteller sie schriftlich best\u00e4tigt hat. Verweigert der Besteller die Abnahme oder z\u00f6gert eine Terminfindung unn\u00f6tig ohne Nennung eines wesentlichen Mangels heraus, gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Lieferant dem Besteller eine Abnahmefrist gesetzt hat und er diese ohne Nennung eines wesentlichen Mangels verstreichen l\u00e4sst. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn das aus der Leistung entstandene Werk, ggf. nach einem Probebetrieb, die max. eine Woche betragen darf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in Gebrauch genommen wird oder der Lieferant die vertragsgem\u00e4\u00dfe Funktionalit\u00e4t nachweisen kann. Kann der Lieferant die vertragsgem\u00e4\u00dfe Funktionalit\u00e4t nachweisen, aber der Besteller verweigert die Annahme, weil er wesentliche Beistellungen, wie bspw. Energie oder Internetverbindung noch nicht beigebracht oder entsprechende Vorleistungen noch nicht erbracht wurden, gilt die Abnahme dennoch als erfolgt.<\/p><h3>\u00a0<\/h3><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>8. Gefahren\u00fcbergang, Eigentumsvorbehalt, Abtretung von Anspr\u00fcchen<\/strong><\/span><\/h3><p>Der Gefahren\u00fcbergang erfolgt bei Liefergegenst\u00e4nden mit Bereitstellung beim Produktionswerk zur Abholung (EXW gem. Incoterms 2020). Davon unber\u00fchrt bleibt eine evtl. Beauftragung der Montage und Inbetriebnahme am Bestimmungsort durch den Lieferanten. Sollte der Liefergegenstand vom Besteller oder durch eine von ihm beauftragte Spedition nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Mitteilung der Bereitstellung abgeholt worden sein, so ist der Lieferant zur Wiedereinlagerung des Liefergegenstandes auf Kosten und Risiko des Bestellers berechtigt. Der Lieferant ist berechtigt f\u00fcr den wiedereingelagerten Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers eine Versicherung abzuschlie\u00dfen. F\u00fcr evtl. entstehende Sch\u00e4den w\u00e4hrend der Wiedereinlagerung \u00fcbernimmt der Lieferant keinerlei Haftung.<\/p><p>Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung (es gilt der Geldeingang beim Lieferanten) aller Forderungen gegen den Besteller, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde, Eigentum des Lieferanten.<\/p><p>Wird der Liefergegenstand nicht innerhalb von drei\u00dfig Tagen abgeholt, so ist der Lieferant berechtigt vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und den Liefergegenstand anderweitig zu verwenden oder zu verwerten. Ein aus einer Verwertung entstehender Verlustbetrag gegen\u00fcber dem Auftragswert hat der Besteller zu ersetzen. Das Recht zur anderweitiger Verwendung oder Verwertung besteht auch bei Teilzahlung oder Zahlung innerhalb der Bereitstellungsfrist von drei\u00dfig Tagen. Der bis dahin gezahlte Betrag wird auf die Gesamtforderung gegen den Besteller angerechnet.<\/p><p>\u00dcber Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Besteller den Lieferanten unverz\u00fcglich unter \u00dcbergabe der f\u00fcr eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch f\u00fcr Beeintr\u00e4chtigungen sonstiger Art. Unabh\u00e4ngig davon hat der Besteller bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention tr\u00e4gt der Besteller, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Lieferanten diese Kosten zu erstatten. F\u00fcr den Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt die ihm aus den genannten Gesch\u00e4ften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden bis zur Erf\u00fcllung aller Anspr\u00fcche zur Sicherheit des Lieferanten ab, die dieser hiermit annimmt. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwirbt der Lieferant unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache und zwar entsprechend dem Wert des Liefergegenstandes. Die hergestellte Sache gilt als Vorbehaltsware.<\/p><p>Ohne ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung des Lieferanten d\u00fcrfen der Vertrag oder einzelne Anspr\u00fcche aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis weder ganz noch teilweise auf Dritte \u00fcbertragen werden.<\/p><h3>\u00a0<\/h3><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>9. M\u00e4ngel<\/strong><\/span><\/h3><p>Der Besteller hat dem Lieferanten Sachm\u00e4ngel unverz\u00fcglich schriftlich unter Nennung des konkreten Mangels mitzuteilen, andernfalls verliert der Besteller seinen Anspruch auf M\u00e4ngelbeseitigung. Der Besteller darf die Annahme der Lieferung oder die Abnahme von Liefergegenst\u00e4nden und Leistungen wegen unerhebliche M\u00e4ngel nicht verweigern. Der R\u00fccktritt des Bestellers vom Vertrag sowie die Minderung aufgrund von M\u00e4ngeln ist ausgeschlossen. Der Besteller hat dem Lieferanten die mehrfache Gelegenheit zur Vornahme der notwendigen Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch einen ausreichenden und den Umst\u00e4nden angemessenen Zeitraum zu geben. Nur in dringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Der Besteller hat den Nachweis zu f\u00fchren. Der Lieferant ist in diesen F\u00e4llen unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen. Besteht ein Mangel in der Funktionalit\u00e4t, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, bspw. weil die vom Lieferanten vorausgesetzten Gegebenheiten nicht vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt werden, hat der Besteller gegen\u00fcber dem Lieferanten keinen Haftungsanspruch.<\/p><p>Der Gew\u00e4hrleistungszeitraum betr\u00e4gt zw\u00f6lf Monate ab Bereitstellung des Liefergegenstandes gem. Ziffer 7. und bei Leistungen ab Abnahme. Eine Verl\u00e4ngerung ist durch Abschluss einer separaten Vereinbarung m\u00f6glich. Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht in folgenden F\u00e4llen: Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, nat\u00fcrliche Abnutzung oder nat\u00fcrlicher Verschlei\u00df. Sofern die Ursache nicht beim Lieferanten liegt, ebenfalls bei fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfe Wartung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, elektro-chemische oder elektrische Einfl\u00fcsse. Unabgestimmte und durch den Lieferanten nicht genehmigte Eingriffe des Bestellers in den Liefergegenstand oder das daraus entstandene Werk f\u00fchren zum unmittelbaren Verlust der Gew\u00e4hrleistung. Dies gilt ebenfalls f\u00fcr enthaltene Firmware und Software. M\u00e4ngel oder Fehlfunktionen, die durch derartige Eingriffe des Bestellers entstehen, hat der Lieferant nicht zu vertreten. Eine Haftung des Lieferanten daraus ist ausgeschlossen. Wird der Liefergegenstand durch den Besteller oder von ihm beauftragte Dritte im Verbund mit anderen Produkten und Werken eingesetzt, die einen Mangel verursachen, einschlie\u00dflich Rechtsm\u00e4ngel, dann ist die Haftung des Lieferanten hieraus ausgeschlossen.<\/p><p>Angaben in Katalogen, Produktbeschreibungen, Datenbl\u00e4ttern, Angeboten, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen \u00fcber Ma\u00df, Menge, Farbe, Einsatz, technische Daten und sonstige Eigenschaften, insbesondere \u00fcber Verf\u00fcgbarkeiten, Leseraten, Messgenauigkeiten etc., stellen lediglich Beschreibungen dar und keinesfalls Garantien (Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien) i.S. der \u00a7\u00a7 443 und 639 BGB. Garantien und \u00e4hnliche Zusagen zu Beschaffenheit und bestimmte Funktionswerte m\u00fcssen separat vereinbart werden.<\/p><h3>\u00a0<\/h3><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>10. Haftung<\/strong><\/span><\/h3><p>Die Haftung ist egal aus welchem Grunde auf die durch den Besteller gezahlte Netto-Auftragssumme oder Teilbetr\u00e4ge davon begrenzt (Gesamthaftungsh\u00f6chstbetrag). Die Haftung f\u00fcr jegliche Folgesch\u00e4den ist ausgeschlossen. Eine pers\u00f6nliche Haftung der Organe, Arbeitnehmer, Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und Hilfspersonen des Lieferanten sowie die Haftung von verbundenen Unternehmen (\u00a7\u00a7 15 ff. AktG) und die pers\u00f6nliche Haftung von deren Organe, Arbeitnehmer, Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und Hilfspersonen ist ausgeschlossen. Ein Schadenersatz kann nur bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit des Lieferanten geltend gemacht werden und aus Gr\u00fcnden, dessen Ausschluss der Gesetzgeber von vornherein untersagt.<\/p><h3>\u00a0<\/h3><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>11. Liefertermine, H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/span><\/h3><p>Mitgeteilte Liefertermine sind als Indikation zu betrachten und stets unverbindlich und der Lieferant muss sich an durch den Besteller mitgeteilte Liefertermine nicht halten, sofern nichts anderes in einer separaten schriftlichen \u00dcbereinkunft vereinbart wird. Das Gleiche gilt f\u00fcr Verzugszinsen oder Strafzahlungen aufgrund von Nichteinhaltung von Terminen.<\/p><p>Zugesagte Liefertermine m\u00fcssen durch den Lieferanten nicht eingehalten werden, sofern die Nichteinhaltung auf H\u00f6here Gewalt oder Andere St\u00f6rungen gem. Ziffer 6. beruht, die der Lieferant nicht zu vertreten hat.<\/p><h3>\u00a0<\/h3><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>12. Nutzungsrechte an Firmware, Software und Open Source Software<\/strong><\/span><\/h3><p>Firmware ist Software, die in einem Liefergegenstand eingebettet ist und dort grundlegende Funktionen gew\u00e4hrleistet. Soweit im Liefer- und Leistungsumfang Firmware enthalten ist, gew\u00e4hrt der Lieferant dem Besteller ein nicht ausschlie\u00dfliches, nicht unterlizenzierbares, zeitlich unbegrenztes und nur zusammen mit dem Liefergegenstand \u00fcbertragbares Recht zur Nutzung der gelieferten Firmware und Dokumentation. Dieses Nutzungsrecht gilt ausschlie\u00dflich f\u00fcr den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck und f\u00fcr den Ort, an dem der Liefergegenstand vertraglich vereinbart zum Einsatz kommt. Dar\u00fcber hinaus erlangt der Besteller keinerlei weiteren Rechte an der Firmware. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Firmware zu \u00e4ndern, zur\u00fcckzuentwickeln, zu dekompilieren oder Teile herauszul\u00f6sen oder eigene gewerbliche Schutzrechte anzumelden oder f\u00fcr sich zu beanspruchen.<\/p><p>Eine Nutzung der Hardware ohne entsprechende Lizenz und\/oder Funktionssoftware des Lieferanten ist untersagt und f\u00fchrt zum unmittelbaren Haftungsausschluss. Soweit dem Besteller Software oder Firmware anderer Anbieter (Drittsoftware) durch den Lieferanten \u00fcberlassen wird, r\u00e4umt er dem Besteller keine weiterreichenden Nutzungsrechte ein, als dem Lieferanten selbst vom Dritten einger\u00e4umt worden sind.<\/p><p>Falls und soweit dem Besteller Open Source Software \u00fcberlassen wird, gelten zus\u00e4tzlich und vorrangig vor den Bestimmungen der ersten beiden Abs\u00e4tze dieser Ziffer 11 die Nutzungsbedingungen, denen die Open Source Software unterliegt und die in der einschl\u00e4gigen Dokumentation, \u201eReadme\u201c-Dateien, Hinweisdateien oder sonstigen derartigen Dokumenten oder Dateien festgelegt sind (\u201eOSS-Lizenzbedingungen\u201c).<\/p><h3>\u00a0<\/h3><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>13. Geheimhaltung<\/strong><\/span><\/h3><p>Alle vom Lieferanten stammenden gesch\u00e4ftlichen oder technischen Informationen, einschlie\u00dflich Produktmerkmale, Dokumente, Preisinformationen, Know-How, Muster, Prototypen, Software oder Testergebnisse (nachfolgend zusammen \u201eVertrauliche Informationen\u201c) sind, sofern nicht schriftlich durch den Lieferanten zugestimmt, Dritten gegen\u00fcber geheim zu halten und d\u00fcrfen nur solchen Mitarbeitern des Bestellers zug\u00e4nglich gemacht werden, die f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Vertragszwecks notwendigerweise herangezogen werden m\u00fcssen und zuvor zu einer diesem Vertrag mindestens gleichwertigen Geheimhaltung verpflichtet worden sind. Auf Verlangen sind alle Vertraulichen Informationen (einschlie\u00dflich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) unverz\u00fcglich und vollst\u00e4ndig zur\u00fcckzugeben oder auf Wunsch des Lieferanten zu vernichten, was durch den Besteller schriftlich zu best\u00e4tigen ist und jegliche Nutzung einzustellen. Der Lieferant beh\u00e4lt sich alle Rechte an den Vertraulichen Informationen (einschlie\u00dflich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten) vor. \u00dcbermittelte Unterlagen, die Vertrauliche Informationen beinhalten, bleiben im Eigentum des Lieferanten.<\/p><h3>\u00a0<\/h3><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>14. K\u00fcndigung, Vertragsanpassung<\/strong><\/span><\/h3><p>Der Lieferant hat das Recht, schadlos ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu k\u00fcndigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Besteller gegen den Gesch\u00e4ftsvertrag verst\u00f6\u00dft, bspw. wenn er sich in Zahlungsverzug befindet. Ein wichtiger Grund liegt ebenfalls vor, wenn die Vertragserf\u00fcllung gef\u00e4hrdet ist. Dies ist insbesondere dann zu vermuten, wenn sich die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Bestellers wesentlich verschlechtern (bspw. durch geringeres Rating, h\u00f6here Verschuldung, etc.) und ein Zahlungsausfall droht. Ein wichtiger Grund ist ebenfalls gegeben, im Fall der Zahlungsunf\u00e4higkeit, der \u00dcberschuldung, der Liquidation oder weil der Besteller seine Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit einstellt. Ebenfalls, wenn der Besteller wesentlich gegen Gesetze, Verordnungen oder allgemein anerkannte Gesch\u00e4ftspraktiken verst\u00f6\u00dft (bspw. Exportvorschriften, geistiges Eigentum oder den Code of Conduct gem. Ziffer 16.) oder ein Konkurrenzprodukt anbietet. Ein wichtiger Grund besteht ebenfalls bei Change of Control. Entsprechende etwaige Schadenersatzanspr\u00fcche beh\u00e4lt sich der Lieferant vor. Im Fall von gelieferter Ware verpflichtet sich der Besteller ohne Zur\u00fcckbehaltungsrecht diese unverz\u00fcglich dem Lieferanten auszuh\u00e4ndigen.<\/p><h3>\u00a0<\/h3><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>15. Verj\u00e4hrung<\/strong><\/span><\/h3><p>Alle Anspr\u00fcche des Bestellers aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis, aus welchen Rechtsgr\u00fcnden auch immer, verj\u00e4hren nach 12 Monaten ab Bereitstellung des Liefergegenstandes gem. Ziffer 7, soweit nicht gesetzlich eine l\u00e4ngere Verj\u00e4hrungsfrist zwingend vorgeschrieben ist oder etwas anderes in einer separaten schriftlichen \u00dcbereinkunft vereinbart wurde.<\/p><h3>\u00a0<\/h3><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>16. Code of Conduct<\/strong><\/span><\/h3><p>Der Besteller von Waren oder Dienstleistungen verpflichtet sich die Gesetze und Rechtsvorschriften der jeweiligen Rechtsordnung einzuhalten, insbesondere Exportkontrollvorschriften und Au\u00dfenwirtschaftsgesetze der Bundesrepublik Deutschland und der EU.<\/p><p>Der Besteller wird den Lieferanten unverz\u00fcglich informieren, wenn Gesch\u00e4ftstransaktionen der Zustimmung von Beh\u00f6rden unterliegen und den Nachweis der Genehmigung erbringen. Der Lieferant beh\u00e4lt sich vor, die Lieferung zu verz\u00f6gern, bis der Nachweis, insbesondere bei erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen, erbracht wurde. Ohne schriftliche Zustimmung d\u00fcrfen die Waren und Leistungen des Lieferanten nicht f\u00fcr milit\u00e4rische Zwecke eingesetzt werden. Bei Verst\u00f6\u00dfen ist der Lieferant berechtigt unverz\u00fcglich und fristlos vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p><p>Der Besteller hat sicherzustellen, dass alle international proklamierten Menschenrechte eingehalten werden, indem die Verursachung von und Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen vermieden wird. Erh\u00f6hte Aufmerksamkeit ist hierbei auf die Einhaltung der Menschenrechte von besonders verletzlichen Rechteinhabern zu richten. Faire Betriebspraktiken sind anzuwenden, insbesondere keine Form von Korruption und Bestechung zu tolerieren und sich weder direkt noch indirekt daran zu beteiligen, fairen Wettbewerb zu gew\u00e4hrleisten und Kartellrecht sowie geistiges Eigentumsrecht zu respektieren, alle internen und externe Interessenskonflikte gegen\u00fcber TelarTec zu vermeiden und offenzulegen, Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung weder direkt noch indirekt zu f\u00f6rdern, die Datenschutzvorschriften sowie die anzuwendenden Exportkontroll- und Zollbestimmungen einzuhalten.<\/p><p>Der Lieferant hat dar\u00fcber hinaus angemessene Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass keine Gesch\u00e4fte mit Produkten des Lieferanten get\u00e4tigt werden, die Korruption, die Finanzierung von bewaffneten Gruppen oder \u00e4hnlichen negativen Auswirkungen f\u00f6rdern und angemessene Anstrengungen zu unternehmen, dass seine Kunden wiederum die Grundprinzipien dieses Code of Conduct einhalten.<\/p><h3>\u00a0<\/h3><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>17. Salvatorische Klausel, Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht<\/strong><\/span><\/h3><p>Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der darauf getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bedingungen nicht ber\u00fchrt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck m\u00f6glichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Erf\u00fcllungsort ist Markdorf. Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand ist M\u00fcnchen, soweit zul\u00e4ssig, andernfalls Friedrichshafen. F\u00fcr die vertraglichen Beziehungen gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch, wenn der Besteller seinen Sitz au\u00dferhalb Deutschlands hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.<\/p>                    <\/div>\n\t\t        \n                    <div id=\"allgemeine-einkaufsbedingungen-aeb-tab\" class=\"clearfix eael-tab-content-item \" data-title-link=\"allgemeine-einkaufsbedingungen-aeb-tab\">\n\t\t\t\t        <h1 style=\"text-align: center\"><span style=\"color: #ed6a21\">Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)<\/span><\/h1><h4 style=\"text-align: center\"><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>TelarTec GmbH<\/strong><\/span><\/h4><p style=\"text-align: center\"><span style=\"color: #ed6a21\">(Fassung vom 01. August 2021)<\/span><\/p><p style=\"text-align: center\"><a href=\"https:\/\/www.telartec.de\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/Allgemeine_Einkaufsbedingungen_TelarTec.pdf\">Download als PDF Version<\/a><\/p><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>1. Allgemeines<\/strong><\/span><\/h3><p>Diese AEBs liegen allen Bestellungen von TelarTec (\u201eBesteller\u201c) zu Grunde. Abweichende und erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Lieferanten werden nicht anerkannt. Diese AEBs gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Lieferanten.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>2. Schriftformerfordernis<\/strong><\/span><\/h3><p>Nur schriftlich (einschlie\u00dflich E-Mail) erteilte Bestellungen, Abschl\u00fcsse und Lieferabrufe sind verbindlich. Gleiches gilt f\u00fcr \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrages. F\u00fcr die G\u00fcltigkeit ggf. zu vereinbarender, abweichender Einkaufsbedingungen ist die Schriftform zwingend erforderlich. Jegliche m\u00fcndliche Absprachen haben keinerlei G\u00fcltigkeit.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>3. Bestellung<\/strong><\/span><\/h3><p>Der Besteller kann die Bestellung widerrufen, wenn der Lieferant sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang schriftlich angenommen hat (Auftragsbest\u00e4tigung). Abweichungen, \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen der Bestellung durch die Auftragsbest\u00e4tigung werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Besteller schriftlich best\u00e4tigt werden. Insbesondere ist der Besteller an Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftragnehmers nur insoweit gebunden, als diese mit diesen Bedingungen \u00fcbereinstimmen oder er ihnen separat schriftlich zugestimmt hat. Die Annahme von Lieferungen oder Leistungen sowie Zahlungen bedeuten keine Zustimmung. Regelungen in anderen Dokumenten des Lieferanten (z.B. Spezifikationen, Data Sheets, technische Dokumentation, Werbematerial, Auftragsbest\u00e4tigung oder Lieferscheine), die von diesen Bedingungen abweichen (z.B. zu den rechtlichen Bedingungen, Haftung, Benutzungsbeschr\u00e4nkungen), finden keine Anwendung.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>4. Teillieferungen, Liefertermin, Verzug<\/strong><\/span><\/h3><p>Der Lieferant ist zu Teillieferungen nicht berechtigt, es sei denn der Besteller hat dem ausdr\u00fccklich zugestimmt oder sie sind ihm zumutbar. Der in der Bestellung angegebene Liefertermin und -ort f\u00fcr die Erbringung der bestellten Lieferungen und Leistungen (\u201eLiefergegenstand\u201c) ist bindend (\u201eLieferfrist\u201c). F\u00fcr die Rechtzeitigkeit von Lieferungen kommt es auf den Eingang bei dem vom Besteller benannten Lieferort, f\u00fcr die Rechtzeitigkeit von Leistungen auf deren Abnahme durch den Besteller, an. Der Lieferant ist verpflichtet, den Besteller unverz\u00fcglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umst\u00e4nde eintreten oder erkennbar werden, die ernstlich bef\u00fcrchten lassen, dass die festgelegte Lieferfrist nicht eingehalten werden kann. Im Falle des Verzugs mit der Lieferung oder Herstellung der Abnahmebereitschaft ist der Besteller berechtigt, eine Vertragsstrafe von 0,5% des Bestellwertes je Werktag des Verzuges zu verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Bestellwertes. Der Besteller ist berechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erf\u00fcllung geltend zu machen, in welchem Fall die Vertragsstrafe auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet wird. Der Besteller wird die Vertragsstrafe oder deren Vorbehalt innerhalb von zehn Arbeitstagen, gerechnet ab Entgegennahme der versp\u00e4teten Lieferung oder ab der Abnahme erkl\u00e4ren oder sie bis zur F\u00e4lligkeit der Schlusszahlung (je nachdem was sp\u00e4ter ist) erkl\u00e4ren. Das Recht zur Geltendmachung eines dar\u00fcberhinausgehenden Schadens sowie das Recht zum R\u00fccktritt vom Vertrag bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>5. Versand, Ausf\u00fchrung, Zahlung<\/strong><\/span><\/h3><p>Die Lieferung hat durch den Lieferanten zu dem vom Besteller benannten Ort einschlie\u00dflich Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten sowie jeglicher Steuern bis zum Lieferort zu erfolgen. Ist kein Ort vom Besteller benannt worden, so gilt als Lieferort Dornier Str. 4 in 88677 Markdorf. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizuf\u00fcgen, auf dem die Bestelldaten, insbesondere die korrekte Bestellnummer, aufgef\u00fchrt sind. Unterl\u00e4sst der Lieferant dies, sind Verz\u00f6gerungen in der Bearbeitung und daraus m\u00f6gliche Folgesch\u00e4den vom Lieferanten zu vertreten.<\/p><p>Der Lieferant hat sicherzustellen, dass der angegebene Lieferort sowie die ggf. durch den Besteller vorgegebene Verpackungsform und -art unbedingt eingehalten werden. Dar\u00fcber hinaus ist eine umweltfreundliche Verpackung zu verwenden. Dem Besteller bleibt vorbehalten, die Verpackung zu Lasten des Lieferanten zur\u00fcckzusenden.<\/p><p>Die Bestellungen sind nach den Angaben, Normen, Liefer- und Pr\u00fcfvorschriften, Zeichnungen etc. des Bestellers auszuf\u00fchren. Die bestellten Lieferungen und Leistungen haben den Regeln der Technik sowie den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in DIN-\/VDE-Vorschriften und sonstigen technischen Normen, insbesondere hinsichtlich Sicherheit und Umweltschutz zu entsprechen. Die CE-Konformit\u00e4t muss gew\u00e4hrleistet sein. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen vom Besteller \u00fcberlassenen Unterlagen beh\u00e4lt sich dieser seine Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen d\u00fcrfen Dritten ohne ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung des Bestellers nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Sie sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Bestellung zu verwenden. Nach Abwicklung der Bestellung sind sie unaufgefordert zur\u00fcckzugeben oder nach Wahl des Besteller zu l\u00f6schen, was durch den Lieferanten schriftlich zu best\u00e4tigen ist. Dritten gegen\u00fcber sind sie geheim zu halten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung des Vertrages fort.<\/p><p>Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend und schlie\u00dft die im ersten Absatz dieser Ziffer genannten Bedingungen ein. Rechnungen haben den steuerlichen Vorgaben zu entsprechen und m\u00fcssen Bestellnummer sowie Bestellposition gem\u00e4\u00df Bestellung enthalten. Solange diese Angaben fehlen, sind Rechnungen nicht zahlbar. Der Rechnungsempf\u00e4nger muss dem Besteller laut Bestellung entsprechen. F\u00fcr alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich. Zahlungsfristen beginnen mit Zugang einer ordnungsgem\u00e4\u00df ausgestellten und rechtm\u00e4\u00dfigen Rechnung, fr\u00fchestens jedoch mit Erhalt des Liefergegenstands bzw. bei Leistungen mit deren Abnahme. Zahlungen werden, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 (drei\u00dfig) Tagen netto zur Zahlung f\u00e4llig. Bei einer Zahlung innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ist der Besteller zu einem Abzug von 3% (drei Prozent) Skonto berechtigt.<\/p><p>Soweit der Auftragnehmer Materialteste, Pr\u00fcfprotokolle, Qualit\u00e4tsdokumente oder andere Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen hat, setzt die Vollst\u00e4ndigkeit der Lieferung und Leistung auch den Eingang dieser Unterlagen voraus. Der Lieferant stellt dem Besteller auf Verlangen Ursprungszeugnisse, Lieferantenerkl\u00e4rungen, statistische Warennummer sowie etwaige weitere Dokumente \/ Daten entsprechend den Vorgaben des Au\u00dfenhandels zur Verf\u00fcgung. Skontoabzug ist auch zul\u00e4ssig, wenn der Besteller aufrechnet oder Zahlungen in angemessener H\u00f6he aufgrund von M\u00e4ngeln zur\u00fcckh\u00e4lt. Zahlungen bedeuten keine vertragsgem\u00e4\u00dfe Anerkennung der Lieferungen oder Leistungen.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>6. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen<\/strong><\/span><\/h3><p>Der Besteller kann bis zur Lieferung des Liefergegenstandes, bei Leistungen bis zur Abnahme jederzeit nach billigem Ermessen vom Lieferanten zumutbare \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Auftrages verlangen. Der Lieferant ist verpflichtet, dem Besteller \u00c4nderungen, die er im Hinblick auf eine erfolgreiche Vertragserf\u00fcllung f\u00fcr notwendig und zweckm\u00e4\u00dfig h\u00e4lt, vorzuschlagen. Nach schriftlicher Zustimmung durch den Besteller wird er diese \u00c4nderungen auch unverz\u00fcglich durchf\u00fchren. Soweit eine \u00c4nderung eine Kostenmehrung oder -minderung und\/oder Termin\u00fcberschreitung nach sich zieht, ist der Lieferant verpflichtet, hierauf gleichzeitig mit seinem \u00c4nderungsvorschlag oder unverz\u00fcglich nach Eingang des \u00c4nderungsverlangens des Bestellers hinzuweisen und ein entsprechendes Nachtragsangebot vorzulegen, dem vor G\u00fcltigkeit und Ausf\u00fchrung durch den Besteller schriftlich zugestimmt werden muss. Die Verg\u00fctung ist nach Zustimmung unter Ber\u00fccksichtigung der Kosten\u00e4nderung anzupassen.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>7. M\u00e4ngelanzeige<\/strong><\/span><\/h3><p>Bei Wareneingang findet durch den Besteller nur eine Untersuchung im Hinblick auf offenkundige Sch\u00e4den, insbesondere Transportsch\u00e4den, Identit\u00e4ts- und Quantit\u00e4ts-abweichungen der Lieferung statt. M\u00e4ngel werden innerhalb angemessener Zeit nach Entdeckung ger\u00fcgt, die Vorschrift des \u00a7 377 HGB gelten im \u00dcbrigen nicht.<\/p><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>8. Haftung<\/strong><\/span><\/h3><p>Die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungs- und Schadensersatzanspr\u00fcche f\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel stehen dem Besteller ungek\u00fcrzt zu. Das Recht, die Art der Nacherf\u00fcllung &#8211; Nachbesserung oder Ersatzlieferung der Ware\/Neuerbringung der Dienstleistung &#8211; zu w\u00e4hlen, steht dem Besteller zu. Nimmt der Lieferant die Nacherf\u00fcllung nicht binnen einer vom Besteller zu setzenden angemessenen Frist vor, ist der Besteller berechtigt, die Nacherf\u00fcllung auf Kosten und Gefahr des Lieferanten selbst vorzunehmen, sie von dritter Seite vornehmen zu lassen oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. In F\u00e4llen, in denen eine umgehende Nacherf\u00fcllung erforderlich ist (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, bei Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit oder bei drohendem Eintritt unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hoher Sch\u00e4den) steht dem Besteller dieses Recht ohne vorherige Fristsetzung zu. Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel betr\u00e4gt 36 Monate, gerechnet ab Gefahr\u00fcbergang. L\u00e4ngere gesetzliche Verj\u00e4hrungsfristen bleiben unber\u00fchrt. Entstehen dem Besteller infolge eines Mangels Kosten oder Aufwendungen, insbesondere Reklamations-, Sortier-, Transport-, Wege-, Arbeitsmaterialkosten oder Kosten f\u00fcr den Einbau, Ausbau oder eine den \u00fcblichen Umfang \u00fcbersteigende Eingangskontrolle, so hat der Lieferant diese Kosten zu tragen, es sei denn er hat den Mangel nicht zu vertreten. Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche und Rechte bleiben unber\u00fchrt. Der Lieferant hat ein Verschulden seiner Unterlieferanten und Unterauftragnehmer in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.<\/p><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p>Der Lieferant haftet \u00fcber die Gew\u00e4hrleistung hinaus f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die durch M\u00e4ngel des Liefergegenstandes oder die erbrachte Leistung resp. nicht erbrachte Leistung gem. Bestellung entstehen, es sei denn, dass er diese nicht zu vertreten hat. Sind solche Sch\u00e4den bei einem Dritten entstanden, stellt er den Besteller von dessen Anspr\u00fcchen frei. Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche und Rechte bleiben unber\u00fchrt. Der Lieferant haftet ferner daf\u00fcr, dass die Lieferung oder Benutzung der Ware Patent- oder Schutzrechte Dritter nicht verletzt. Werden von Dritten solche Anspr\u00fcche geltend gemacht, stellt der Lieferant den Besteller von diesen Anspr\u00fcchen frei. Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von je \u20ac3 Mio. pro Personen- und Sachschaden pauschal zu unterhalten. Auf Anforderung des Bestellers und unverz\u00fcglich bei \u00c4nderung des Versicherungsstatus hat der Lieferant hier\u00fcber geeignete Nachweise vorzulegen. Soweit dem Besteller weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche zustehen, bleiben diese unber\u00fchrt.<\/p><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>9. H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/span><\/h3><p>H\u00f6here Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen oder Andere St\u00f6rungen wie z.B. erhebliche Gesundheitsgefahren (bspw. Seuchen, radioaktive Strahlung, etc.), Krieg, terroristische Anschl\u00e4ge, Unruhen, Bedrohungslagen sowie Arbeitsk\u00e4mpfe oder entsprechende beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen (z.B. Einfuhr- und Ausfuhrbeschr\u00e4nkungen) oder unverschuldete Betriebsst\u00f6rungen befreien den Besteller unbeschadet seiner sonstigen Rechte, f\u00fcr die Dauer der Verhinderung von der Abnahmeverpflichtung.<\/p><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>10. Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltung<\/strong><\/span><\/h3><p>Der Lieferant darf ausschlie\u00dflich mit solchen Gegenanspr\u00fcchen aufrechnen und wegen solcher Anspr\u00fcche ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht geltend machen, die unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p><p>\u00a0<\/p><ol><li><strong> K\u00fcndigung<\/strong><\/li><\/ol><p>Der Besteller hat das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu k\u00fcndigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Lieferanten wesentlich verschlechtert und dadurch die Vertragserf\u00fcllung gef\u00e4hrdet ist, im Fall der Zahlungsunf\u00e4higkeit, der \u00dcberschuldung, der Liquidation, weil der Lieferant seine Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit einstellt oder den Code of Conduct gem. Ziffer 16 nicht einh\u00e4lt. Soweit der Lieferant die K\u00fcndigung zu vertreten hat, beh\u00e4lt sich der Besteller etwaige Schadenersatzanspr\u00fcche vor.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>12. Eigentumsvorbehalt, Abtretung von Anspr\u00fcchen<\/strong><\/span><\/h3><p>Soweit die Parteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung treffen, sind alle Formen des erweiterten oder verl\u00e4ngerten Eigentumsvorbehalts ausgeschlossen, so dass ein vom Lieferanten ggf. wirksam erkl\u00e4rter Eigentumsvorbehalt nur bis zur Bezahlung der an den Besteller gelieferten Waren oder Dienstleistung und nur f\u00fcr diese gilt. Ohne ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung des Bestellers d\u00fcrfen der Vertrag oder einzelne Anspr\u00fcche aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis weder ganz noch teilweise auf Dritte \u00fcbertragen werden.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>13. Beistellung<\/strong><\/span><\/h3><p>Von dem Besteller gegen Bezahlung gelieferte oder kostenlos beigestellte Materialien (\u201eBeistellungen\u201c) bleiben Eigentum des Bestellers. Sofern Bezahlung geschuldet ist, bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung. Diese d\u00fcrfen nur bestimmungsgem\u00e4\u00df verwendet werden. Verarbeitung und Verbindung der Beistellungen erfolgen f\u00fcr den Besteller.<\/p><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><h3><strong>14. R\u00fcckgabe Altger\u00e4te<\/strong><\/h3><p>Die gesetzlichen Anspr\u00fcche f\u00fcr die R\u00fcckgabe von Altger\u00e4ten nach dem Elektro- und Elektronikger\u00e4tegesetz (ElektroG), insbesondere die R\u00fcckgabeberechtigung nach \u00a7 10 Abs. 2 ElektroG, stehen dem Besteller ungek\u00fcrzt zu. Der Lieferant verpflichtet sich Altger\u00e4te zur\u00fcckzunehmen, f\u00fcr deren Entsorgung resp. Wiederverwertung zu sorgen und stellt den Besteller von diesen Verpflichtungen frei.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>15. Nutzungsrechte, Open Source Software<\/strong><\/span><\/h3><p>Bei Lieferleistungen, die Software enth\u00e4lt, gew\u00e4hrt der Lieferant dem Besteller an ihn und seinen Verbundenen Unternehmen gem. AktG die folgenden nicht-ausschlie\u00dflichen, \u00fcbertragbaren, weltweiten und zeitlich unbegrenzten Rechte: die Lieferungen und Leistungen inklusive der dazugeh\u00f6rigen Dokumentation zu nutzen, in andere Produkte zu integrieren und zu vertreiben; die Software und die dazugeh\u00f6rige Dokumentation (zusammen im Folgenden \u201eSoftware\u201c genannt) zu installieren, in Betrieb zu nehmen, zu testen und zu betreiben; an beauftragte Dritte, Distributoren und an Endkunden zu unterlizenzieren; die Software f\u00fcr die Integration in andere Produkte zu nutzen und zu kopieren oder durch Verbundene Unternehmen, beauftragte Dritte oder andere Distributoren nutzen und kopieren zu lassen; die Software zu vertreiben, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zum Download bereitzustellen oder \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen (z. B. im Wege des Application Service Providing oder anderer Nutzungsarten) und die Software in dem daf\u00fcr erforderlichen Umfang zu kopieren, vorausgesetzt, die Anzahl der jeweils gleichzeitig genutzten Lizenzen \u00fcbersteigt nicht die Anzahl der erworbenen Lizenzen. Der Besteller, Verbundene Unternehmen und Distributoren sind zus\u00e4tzlich zu dem Vorgenannten einger\u00e4umten Recht befugt, Endkunden die \u00dcbertragung der einzelnen Lizenzen zu gestatten.<\/p><p>Bei Lieferleistungen, die Softwareentwicklung als Auftrag beinhalten, erlangt der Besteller mit Lieferung das unwiderrufliche und alleinige Eigentums-, Schutz- sowie Nutzungsrecht, jeglicher Art. Ein Eigentumsvorbehalt ist ausgeschlossen und der Lieferant kann keinerlei Rechte mehr daran geltend machen, auch keine Schutzrechte mehr beanspruchen. Jegliche kommerzielle Nutzung durch den Lieferanten w\u00e4hrend der Leistungserstellung und nach Lieferung ist ohne schriftliche Erlaubnis des Bestellers nicht gestattet. Ohne schriftliche explizite Zustimmung des Bestellers ist es dem Lieferanten untersagt w\u00e4hrend der Leistungserstellung und nach der Lieferung \u00e4hnliche Softwareentwicklungen f\u00fcr Dritte zu entwickeln und an diese zu liefern. Der Lieferant verpflichtet sich bei Zuwiderhandlungen pauschalen Schadenersatz pro Versto\u00df in H\u00f6he von \u20ac25.000 an den Besteller zu leisten. Die Geltendmachung von gesetzlichem, dar\u00fcber hinausgehendem Schadenersatz bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p><p>\u201eOpen Source Software\u201c ist jede Software, die einer unbestimmten Anzahl von Nutzern lizenzgeb\u00fchrenfrei mit dem Recht auf Bearbeitung und\/oder Verbreitung auf Basis spezifischer Lizenzen bzw. vertraglicher Regelungen zur Verf\u00fcgung gestellt wird (z.B. Apache License, GNU General Public License (GPL), Mozilla Public License, MIT License). Der Lieferant sichert zu, dass in den Lieferungen und Leistungen keine Open Source Software enthalten ist, sofern der Besteller dem nicht vorab ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat. Der Lieferant hat dem Besteller rechtzeitig vor Bestellung schriftlich auf den Inhalt von Open Source Software hinzuweisen. Zur Erteilung einer etwaigen Zustimmung durch den Besteller, stellt der Lieferant dem Besteller alle zur Nutzung der Open Source Software relevanten Informationen zur Verf\u00fcgung (z.B. den Source Code, den Lizenztext, die Versionsnummer, m\u00f6gliche Copyleft-Bedingungen, Angaben zu vorgenommenen Modifikationen, Auflistung der verwendeten Open Source Dateien). H\u00e4lt der Lieferant diese Verpflichtungen nicht ein, ist der Besteller berechtigt die Bestellung innerhalb von zwei Wochen schadlos zu widerrufen.<\/p><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>16. Code of Conduct<\/strong><\/span><\/h3><p>Der Lieferant von Waren oder Dienstleistungen verpflichtet sich die Gesetze und Rechtsvorschriften der jeweiligen Rechtsordnung einzuhalten. Er hat sicherzustellen, dass alle international proklamierten Menschenrechte eingehalten werden, indem die Verursachung von und Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen vermieden wird. Erh\u00f6hte Aufmerksamkeit ist hierbei auf die Einhaltung der Menschenrechte von besonders verletzlichen Rechteinhabern zu richten. Er hat in \u00dcbereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Normen und internationalen Standards in Bezug auf die Umwelt zu handeln, Umweltverschmutzung zu minimieren und Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern sowie ein angemessenes Umweltmanagementsystem aufzubauen und anzuwenden. Der Lieferant sichert zu, bei seinen Lieferungen Stoffverbote sowie weitere rechtliche Verpflichtungen, insbesondere Registrierungsverpflichtungen und Mengenmeldungen, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, die f\u00fcr den Sitz des Bestellers und die Europ\u00e4ische Union G\u00fcltigkeit haben, einzuhalten. Faire Betriebspraktiken sind anzuwenden, insbesondere keine Form von Korruption und Bestechung zu tolerieren und sich weder direkt noch indirekt daran zu beteiligen, fairen Wettbewerb zu gew\u00e4hrleisten und Kartellrecht sowie geistiges Eigentumsrecht zu respektieren, alle internen und externe Interessenskonflikte gegen\u00fcber TelarTec zu vermeiden und offenzulegen, Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung weder direkt noch indirekt zu f\u00f6rdern, die Datenschutzvorschriften sowie die anzuwendenden Exportkontroll- und Zollbestimmungen einzuhalten. Der Lieferant hat dar\u00fcber hinaus angemessene Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um in seinen Produkten die Verwendung von Rohstoffen zu vermeiden, die aus Konflikt- und Risikogebieten stammen und zu Menschenrechtsverletzungen, Korruption, der Finanzierung von bewaffneten Gruppen oder \u00e4hnlichen negativen Auswirkungen beitragen und angemessene Anstrengungen zu unternehmen, dass seine Lieferanten wiederum die Grundprinzipien dieses Code of Conduct einhalten.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><span style=\"color: #ed6a21\"><strong>17. Salvatorische Klausel, Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht<\/strong><\/span><\/h3><p>Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der darauf getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bedingungen nicht ber\u00fchrt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck m\u00f6glichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Erf\u00fcllungsort ist derjenige Ort, der in der Bestellung als Lieferort benannt ist, sonst Markdorf. Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand ist M\u00fcnchen, soweit zul\u00e4ssig, andernfalls Friedrichshafen. F\u00fcr die vertraglichen Beziehungen gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch, wenn der Besteller seinen Sitz au\u00dferhalb Deutschlands hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.<\/p>                    <\/div>\n\t\t                    <\/div>\n        <\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Lieferbedingungen (ALB) Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) Allgemeine Lieferbedingungen (ALB) TelarTec GmbH (Fassung vom 01. August 2021) Download als PDF Version 1. Allgemeines Diese ALBs liegen allen Lieferungen durch TelarTec (\u201eLieferant\u201c) zu Grunde. 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